Immobilienmarketing
Lexikon

Alleinvermittlungsauftrag

Beim Alleinvermittlungsauftrag wird ein Makler exklusiv mit einer Vermittlung beauftragt.  Deshalb wird auch manchmal die Bezeichnung Exklusivauftrag verwendet. Dabei verpflichtet sich der Auftraggeber, für das zu vermittelnde Geschäft keinen anderen Makler zu beauftragen. Eine derartige Vereinbarung kann vor allem bei Immobiliengeschäften Sinn machen, da der Makler oft in Vorleistung geht (z.B. Schaltkosten von Inseraten) und dafür die Sicherheit haben möchte, dass die beim Alleinvermittlungsauftrag aufwendigeren Werbemaßnahmen seine Erfolgsaussichten im exklusiven Zeitraum vergrößern.

Oftmals werden auch zwei Makler beauftragt, sodass diese auf co-exklusiver Basis vermitteln. Das bedeutet, dass bei der Vermittlung von Immobilien zwei ausgewählte Makler aktiv werden.

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