Immobilienmarketing
Lexikon
Grundbuchauszug
Im Grundbuch werden alle Grundstücke und deren Eigentümer eingetragen. Da es sich um ein öffentliches Verzeichnis handelt, welches zumeist vom Bezirksgericht verwaltet wird, kann jeder Einsicht nehmen. Im Grundbuchauszug ersichtlich sind Eigentümer, Baurechte, Nutzungsrechte und etwaige Pfandrechte. Der Grundbuchauszug besteht auf drei Blättern, das A-Blatt (Angaben zur Liegenschaft), dem B-Blatt (Angaben zu den Eigentümern) und dem C-Blatt (Angaben zu Belastungen).