Immobilienmarketing
Lexikon
Bestellerprinzip
Bisher mussten immer Mieter Maklergebühren in Höhe von bis zu 2 Bruttomonatsmieten bezahlen. Auch wenn der Vermieter einen Makler herangezogen hat. Ab 1. Juli 2023 wird bei der Wohnungsvermietung auch in Österreich das Bestellerprinzip gelten. Es zahlt dann nur mehr derjenige, der einen Makler oder eine Maklerin beauftragt – in der Regel ist das der Vermieter.