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Immobilienmarketing
Lexikon

Befristung

Oftmals werden Immobilienverträge befristet aufgesetzt, um Vermieter vor unangenehmen Mietern zu schützen oder die Wohneinheit nach einem gewissen Zeitraum wieder verfügbar zu machen. Zumeist werden diese auf drei bis fünf Jahre befristet und können wunschgemäß auch verlängert werden. Für potenzielle Mieter könnte ein Vorteil darin bestehen, dass durch die Befristung ein vergleichsweiser stabiler Mietzins festgelegt wird, der sich meistens deutlich von unbefristeten Mietverträgen unterscheidet.  

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